Werden Sie Aktionär
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Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, überweisen Sie bitte den gezeichneten Betrag auf das Konto IBAN CH77 8080 8006 6658 2843 6 bei der Raiffeisenbank.
Übertragung einer Aktie
Möchten Sie Ihre Aktie auf eine andere Person übertragen oder Sie sind Erbe einer Aktie? Hier sind die Dokumente, die Sie uns per Post schicken müssen:
Originalaktie (soweit möglich)
Kopie des Personalausweises der Person, die die Aktie hält, und des Personalausweises des Empfängers der Übertragung.
Erbenbescheinigung (im Falle des Todes des Inhabers).
Schreiben, in dem bestätigt wird, dass alle Erben mit der Übertragung einverstanden sind (im Falle des Todes des Inhabers)
Société du Téléphérique Chalais-Vercorin SA
Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien
Aufgrund des neuen Gesetzes zur Umsetzung der Empfehlungen des Weltforums für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (in Kraft getreten am 01.11.2019) müssen Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt werden.
Sie sind im Besitz einer Inhaberaktie und möchten die Übertragung vornehmen? Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:
Reichen Sie vor dem 31. Oktober 2024 eine Mitteilung beim zuständigen Gericht ein. Nach diesem Datum verlieren Sie Ihre mit den Aktien verbundenen Rechte endgültig. Die Aktien sind dann null und nichtig.
Erbringen Sie einen ausdrücklichen Nachweis Ihrer Aktionärseigenschaft durch das in Ihrem Besitz befindliche Zertifikat. Bis zur Annahme durch das Gericht werden Ihre Mitgliedschaftsrechte ausgesetzt und Ihre Eigentumsrechte (Dividende) gehen verloren.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit einem Notar in Verbindung zu setzen, um sich über die Kosten zu informieren, die diese Schritte verursachen können.
Übertragung einer Aktie
Möchten Sie Ihre Aktie auf eine andere Person übertragen oder Sie sind Erbe einer Aktie? Hier sind die Dokumente, die Sie uns per Post schicken müssen:
Originalaktie (soweit möglich)
Kopie des Personalausweises der Person, die die Aktie hält, und des Personalausweises des Empfängers der Übertragung.
Erbenbescheinigung (im Falle des Todes des Inhabers).
Schreiben, in dem bestätigt wird, dass alle Erben mit der Übertragung einverstanden sind (im Falle des Todes des Inhabers)